Sie entsenden Mitarbeiter ins europäische Ausland und benötigen eine A1-Bescheinigung? Wir übernehmen das für Sie – einfach, rechtssicher und fristgerecht.
Die A1-Bescheinigung ist ein Nachweis über die sozialversicherungsrechtliche Zuordnung bei einer Tätigkeit im EU-Ausland, sowie in Ländern des EWR und der Schweiz. Sie ist bei jeder beruflichen Auslandsreise Pflicht – ob für ein kurzes Meeting, eine Schulung oder ein längeres Projekt.
Beratung & Prüfung
Wir prüfen, ob eine A1-Bescheinigung erforderlich ist und welche Variante für den konkreten Fall zutrifft – z. B. für Angestellte, Selbstständige oder Beamte.
Antragstellung
Wir stellen den A1-Antrag elektronisch über die entsprechenden Meldeportale – DSGVO-konform und mit allen notwendigen Angaben.
Fristgerechtes Einreichen
Wir sorgen dafür, dass Ihre Bescheinigung rechtzeitig vor Reisebeginn vorliegt – auch bei kurzfristigen Dienstreisen.
Digitaler Dokumentenservice
Auf Wunsch erhalten Sie die A1-Bescheinigung digital für Ihre internen Unterlagen oder zur Weiterleitung an den Mitarbeitenden.
Länder- & Variantenvielfalt
Wir unterstützen bei Entsendungen in verschiedenste Länder und Konstellationen. Dabei gilt:
Wichtig
Wir kümmern uns nicht nur um A1-Bescheinigungen im EU/EWR-Raum (über ADDISON), sondern beantragen auch A1-Bescheinigungen für Drittstaaten, Ausstrahlungen für Länder ohne Sozialversicherungsabkommen sowie Ausnahmevereinbarungen – inklusive aller erforderlichen Nachweise und Fristen.
Jetzt A1-Bescheinigung beantragen – wir übernehmen das für Sie!
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot oder lassen Sie sich persönlich beraten.